Interessante Links rund ums Thema LED-Scheinwerfer
Gesetzliche Bestimmungen zum Nachrüsten von LED Beleuchtung auf Fahrzeugen (Traktor, Geländewagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge etc.)
Unverbindliche Auskunft von der ÖAMTC-Rechtsabteilung:
- LED-Arbeitsscheinwerfer dürfen grundsätzlich genehmigungsfrei aufgebaut werden.
- Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen besteht keine Pflicht die LED-Scheinwerfer abzudecken, sie dürfen jedoch nicht eingeschalten werden (andere Verkehrsteilnehmer dürfen durch die Zusatzscheinwerfer nicht geblendet werden)
Links zur LED Technologie
Hinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.